Lenkberechtigung 5,5 t: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der '''Lenkberechtigung 5,5 t''' ist es möglich, ein Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser [[Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012)]].
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[[File:2017-05-07 Gründungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weißenburg (21).jpg|thumb|LM Martin Bieder bei der Gründungsversammlung am 7. Mai 2017.<br /><small>Foto:&nbsp;Leopold Kemetner</small>]]
  
Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Auch die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns ist es seit 20. April 2012 [[Franz Freudenthaler (1959)]].
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Mit der '''Lenkberechtigung 5,5 t''' ist es möglich, ein in der eigenen Feuerwehr stationiertes Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser [[Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012)]].
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Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns fungieren [[Oberlöschmeister|OLM]] [[Martin Bieder]] und [[Oberbrandmeister|OBM]] [[Hannes Freudenthaler]] als Ausbildungsverantwortliche sowie [[Hauptverwaltungsmeister|EHVM]] [[Franz Freudenthaler (1959)]] als Prüfer.
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<small>Fotos:&nbsp;Traude Tuder, Günter Tuder und Leopold Kemetner</small>
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Aktuelle Version vom 25. Mai 2017, 05:56 Uhr

LM Martin Bieder bei der Gründungsversammlung am 7. Mai 2017.
Foto: Leopold Kemetner

Mit der Lenkberechtigung 5,5 t ist es möglich, ein in der eigenen Feuerwehr stationiertes Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012).

Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns fungieren OLM Martin Bieder und OBM Hannes Freudenthaler als Ausbildungsverantwortliche sowie EHVM Franz Freudenthaler (1959) als Prüfer.

Bildergallerie

Fotos: Traude Tuder, Günter Tuder und Leopold Kemetner

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