Lenkberechtigung 5,5 t: Unterschied zwischen den Versionen

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[[File:2017-05-07 Gründungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weißenburg (21).jpg|thumb|left|LM Martin Bieder bei der Gründungsversammlung am 7. Mai 2017.<br /><small>Foto:&nbsp;Leopold Kemetner</small>]]
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[[File:2017-05-07 Gründungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weißenburg (21).jpg|thumb|LM Martin Bieder bei der Gründungsversammlung am 7. Mai 2017.<br /><small>Foto:&nbsp;Leopold Kemetner</small>]]
[[File:2017-05-07 Gründungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weißenburg (75).jpg|thumb|EBM Franz Freudenthaler bei der Gründungsversammlung am 7. Mai 2017.<br /><small>Foto:&nbsp;Leopold Kemetner</small>]]
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Mit der '''Lenkberechtigung 5,5 t''' ist es möglich, ein in der eigenen Feuerwehr stationiertes Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser [[Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012)]].
 
Mit der '''Lenkberechtigung 5,5 t''' ist es möglich, ein in der eigenen Feuerwehr stationiertes Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser [[Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012)]].
  
Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns fungiert [[Oberlöschmeister|OLM]] [[Martin Bieder]] als Ausbildungsverantwortlicher und [[Hauptverwaltungsmeister|EHVM]] [[Franz Freudenthaler (1959)]] als Prüfer.
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Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns fungieren [[Oberlöschmeister|OLM]] [[Martin Bieder]] und [[Oberbrandmeister|OBM]] [[Hannes Freudenthaler]] als Ausbildungsverantwortliche sowie [[Hauptverwaltungsmeister|EHVM]] [[Franz Freudenthaler (1959)]] als Prüfer.
  
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Aktuelle Version vom 25. Mai 2017, 05:56 Uhr

LM Martin Bieder bei der Gründungsversammlung am 7. Mai 2017.
Foto: Leopold Kemetner

Mit der Lenkberechtigung 5,5 t ist es möglich, ein in der eigenen Feuerwehr stationiertes Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012).

Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns fungieren OLM Martin Bieder und OBM Hannes Freudenthaler als Ausbildungsverantwortliche sowie EHVM Franz Freudenthaler (1959) als Prüfer.

Bildergallerie

Fotos: Traude Tuder, Günter Tuder und Leopold Kemetner

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