Lenkberechtigung 5,5 t: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Mai 2017, 04:56 Uhr
Mit der Lenkberechtigung 5,5 t ist es möglich, ein in der eigenen Feuerwehr stationiertes Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012).
Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns fungieren OLM Martin Bieder und OBM Hannes Freudenthaler als Ausbildungsverantwortliche sowie EHVM Franz Freudenthaler (1959) als Prüfer.
Bildergallerie
Fotos: Traude Tuder, Günter Tuder und Leopold Kemetner
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