Lenkberechtigung 5,5 t: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. April 2017, 10:38 Uhr

Mit der Lenkberechtigung 5,5 t ist es möglich, ein Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012).

Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Auch die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns ist es seit 20. April 2012 Franz Freudenthaler (1959).