Lenkberechtigung 5,5 t: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der '''Lenkberechtigung 5,5 t''' ist es möglich, ein Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser [[Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012)]].
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Mit der '''Lenkberechtigung 5,5 t''' ist es möglich, ein in der eigenen Feuerwehr stationiertes Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser [[Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012)]].
  
Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Auch die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns ist es seit 20. April 2012 [[Franz Freudenthaler (1959)]].
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Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns fungiert [[Oberlöschmeister|OLM]] [[Martin Bieder]] als Ausbildungsverantwortlicher und [[Hauptverwaltungsmeister|EHVM]] [[Franz Freudenthaler (1959)]] als Prüfer.
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Version vom 10. Mai 2017, 05:59 Uhr

Mit der Lenkberechtigung 5,5 t ist es möglich, ein in der eigenen Feuerwehr stationiertes Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012).

Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns fungiert OLM Martin Bieder als Ausbildungsverantwortlicher und EHVM Franz Freudenthaler (1959) als Prüfer.


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