Lenkberechtigung 5,5 t: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | [[File:2017-05-07 Gründungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weißenburg (75).jpg|thumb|EBM Franz Freudenthaler bei der Gründungsversammlung am 7. Mai 2017.<br /><small>Foto: Leopold Kemetner</small>]] | ||
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Mit der '''Lenkberechtigung 5,5 t''' ist es möglich, ein in der eigenen Feuerwehr stationiertes Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser [[Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012)]]. | Mit der '''Lenkberechtigung 5,5 t''' ist es möglich, ein in der eigenen Feuerwehr stationiertes Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser [[Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012)]]. | ||
Version vom 10. Mai 2017, 05:18 Uhr
Mit der Lenkberechtigung 5,5 t ist es möglich, ein in der eigenen Feuerwehr stationiertes Feuerwehrfahrzeug mit der Führerscheinklasse B mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 5,5 t zu lenken, z. B. unser Kleinlöschfahrzeug KLF-A Weißenburg (2012).
Die Feuerwehrmitglieder müssen die theoretische und praktische Ausbildung selbst durchführen. Die Prüfung wird anhand von Vorschriften des Landesfeuerwehrverbandes von uns durch einen besonders geeigneten Prüfer abgenommen. Bei uns fungiert OLM Martin Bieder als Ausbildungsverantwortlicher und EHVM Franz Freudenthaler (1959) als Prüfer.
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