Jugendfeuerwehrmitglied: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. März 2017, 07:55 Uhr

Jugendfeuerwehrmitglieder sind Personen, die Mitglied einer Feuerwehrjugendgruppe sind. Der Eintritt kann mit Erreichen des 10. Geburtstages erfolgen. Mit 15 Jahren kann der Übertritt in die Aktivmannschaft erfolgen.

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